Beim levigo Trachtendienstag sprechen wir diesmal mit der Datenschutzbeauftragten und Fachanwältin für Medienrecht - Frau Dr. Inge Rötlich - über die Besonderheiten und Anforderungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes, das ab Dezember 2023 auch für kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitende gilt.
Während das Gesetz vor allem Arbeitnehmer schützen soll, die auf Missstände im Unternehmen aufmerksam machen wollen, bietet es damit nicht zuletzt auch den Unternehmen selbst großes Potential. Denn mit den passenden Mechanismen und Schutzvorkehrungen sinkt auch die Hemmschwelle für Betroffene, ihre Beobachtungen und Informationen mit der Geschäftsleitung oder passenden Anlaufstellen zu teilen. Auf diese Weise können Risikofaktoren und interne Probleme wie Unterschlagung, Manipulation, Diskriminierung am Arbeitsplatz oder die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen schneller aufgedeckt werden, bevor ein größerer (Image-)Schaden für das Unternehmen entsteht.
Die meisten Arbeitgeber begrüßen die Möglichkeiten, Probleme im Unternehmen frühzeitig aufdecken und beheben zu können. Deshalb ist der Einsatz eines Hinweisgebersystems keine vom Gesetzgeber geforderte Notwendigkeit, sondern nicht zuletzt auch eine sinnvolle Chance.
Da es bei der Einrichtung eines solchen Systems auch ein paar datenschutzrechtliche Faktoren zu beachten gibt und z.B. Dokumentations- und Aufbewahrungsfristen eingehalten werden müssen, ist nicht zuletzt auch die IT-Abteilung bei der Umsetzung gefragt.
Um diese Fragen und alle rechtlichen Belange rund um das HinSchG sowie konkrete Tipps für den Einsatz im eigenen Unternehmen wird es bei unserem nächsten IT-Stammtisch am 19.09.2023 gehen.
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